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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12   

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https://dejure.org/2013,47628
OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12 (https://dejure.org/2013,47628)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.12.2013 - 2 L 20/12 (https://dejure.org/2013,47628)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 2 L 20/12 (https://dejure.org/2013,47628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBodSchG § 10 Abs. 1 S. 1
    Stützen einer bodenbezogenen Sicherungsmaßnahme auf § 10 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG bei Entstehen von Gefahren durch eine mit Abfällen verfüllten Tongrube

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stützen einer bodenbezogenen Sicherungsmaßnahme auf § 10 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG bei Entstehen von Gefahren durch eine mit Abfällen verfüllten Tongrube

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10

    Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
    Mit Beschlüssen vom 11.11.2011 hat das Verwaltungsgericht die Vollziehung der Duldungsanordnung (3 B 155/11 MD) und der Kostenheranziehung (3 B 321/11 MD) ausgesetzt und mit Urteilen selben Datums (3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD und 3 A 320/11 MD) die angefochtenen Bescheide wie folgt teilweise oder vollständig aufgehoben: Den Bescheid vom 03.02.2010 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 04.04.2011 und 08.08.2011 hinsichtlich der Ziffern 4 und 7 und zusätzlich hinsichtlich der Ziff. 6, soweit sich die angedrohte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 bezieht (3 A 61/10 MD), den "Bescheid" vom 25.02.2010, soweit sich die festgesetzte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 des Bescheides des Beklagten vom 03.02.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 04.04.2011 bezieht (3 A 62/10 MD), und den Kostenbescheid vom 31.08.2011 vollständig (3 A 320/11 MD).

    Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts in den Verfahren 3 A 61/10 MD (Sicherungsanordnung) und 3 A 62/10 MD (Ankündigung der Ersatzvorname) haben sowohl der Kläger als auch der Beklagte die Zulassung der Berufung beantragt.

    das Urteil des Verwaltungsrechts Magdeburg vom 30.11.2011 - 3 A 61/10 MD - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12

    Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
    Mit Beschlüssen vom 09.05.2012 (2 M 13/12 - Duldungsanordnung -) und vom 22.10.2012 (2 M 22/12 - Kostenanforderung -) hat der Senat die Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts geändert und die Eilanträge abgelehnt: Soweit der Beklagte den Kläger verpflichtet habe, die Verwendung betriebseigenen Tons zu dulden, sei dies eine auf der Grundlage des Bodenschutzrechts zur Gefahrenabwehr geeignete und erforderliche Maßnahme.

    Die vom Kläger im Hauptsacheverfahren vorgetragenen Argumente geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bereits im Eilverfahren geäußerten Rechtsauffassung abzuweichen (Beschluss vom 09.05.2012 - 2 M 13/12).

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 320/11

    Rechtswidriger Teil-Leistungsbescheid nach bergamtlicher Ersatzvornahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
    Mit Beschlüssen vom 11.11.2011 hat das Verwaltungsgericht die Vollziehung der Duldungsanordnung (3 B 155/11 MD) und der Kostenheranziehung (3 B 321/11 MD) ausgesetzt und mit Urteilen selben Datums (3 A 61/10 MD, 3 A 62/10 MD und 3 A 320/11 MD) die angefochtenen Bescheide wie folgt teilweise oder vollständig aufgehoben: Den Bescheid vom 03.02.2010 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 04.04.2011 und 08.08.2011 hinsichtlich der Ziffern 4 und 7 und zusätzlich hinsichtlich der Ziff. 6, soweit sich die angedrohte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 bezieht (3 A 61/10 MD), den "Bescheid" vom 25.02.2010, soweit sich die festgesetzte Ersatzvornahme auf Ton im Sinne der Ziff. 4 des Bescheides des Beklagten vom 03.02.2010 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 04.04.2011 bezieht (3 A 62/10 MD), und den Kostenbescheid vom 31.08.2011 vollständig (3 A 320/11 MD).

    Ebenfalls auf Antrag des Beklagten hat er mit Beschluss selben Datums auch die Berufung gegen das Urteil im Verfahren 3 A 320/11 (Kostenanforderung) zugelassen (2 L 21/12).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
    Da § 4 Abs. 3 BBodSchG allein an das Innehaben der tatsächlichen Gewalt anknüpft, ist die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters auch dann zu bejahen, wenn die Gefahr bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden hat (vgl. auch BVerwG, U.v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 -, nach juris; BVerwG, Beschl. v. 05.06.2007 - 7 B 25/07 -, nach juris).
  • BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97

    Revisionsbegründungsfrist; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Lagerung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
    Diese haben keinen Anspruch darauf, dass im Interesse ihrer Befriedigungschancen nur mit finanziellen Mitteln der Allgemeinheit in der Masse bereits vor Insolvenzeröffnung vorhandene Altlasten, Kontaminationen oder Abfälle beseitigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1999 - 11/C 9/97 -, BVerwGE 108, 269 [273]; Hefermehl, a.a.O).
  • BVerwG, 21.12.1998 - 7 B 211.98

    Schädliche Bodenveränderung; Abfall; bewegliche Sache; Abfallbesitz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
    Auch insoweit erfolgt kein Rückgriff auf Regeln aus dem Bergrecht, weil das BBodSchG auch die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für Bodenverunreinigungen bundeseinheitlich regelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1998 - 7 B 211/98 - juris).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10

    Lavasandtagebau; Verfüllung; Geltung des Bodenschutzrechts; Vorsorgewerte;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen, weil weder das BBergG noch die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthalten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - 7 C 26/03 - juris; bestätigt in: BVerwG, Beschl. v. 28.07.2010 - 7 B 16/10 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 2 M 114/13

    Anordnung zur Beseitigung von Betriebsstraßen eines ehemaligen Tontagebaus

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
    Eine endgültig stillgelegte Deponie dürfte die in Rede stehende Tongrube nicht darstellen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 19.09.2013 - 2 M 114/13 - Bl. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
    Mit Beschlüssen vom 09.05.2012 (2 M 13/12 - Duldungsanordnung -) und vom 22.10.2012 (2 M 22/12 - Kostenanforderung -) hat der Senat die Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts geändert und die Eilanträge abgelehnt: Soweit der Beklagte den Kläger verpflichtet habe, die Verwendung betriebseigenen Tons zu dulden, sei dies eine auf der Grundlage des Bodenschutzrechts zur Gefahrenabwehr geeignete und erforderliche Maßnahme.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 103/08

    Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
    Die S-GmbH hat gegen diese Bescheide zwar erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (Beschlüsse des VG Magdeburg vom 09.04.2008 [3 B 53/08 MD] und vom 30.05.2008 [3 B 126/08] und des Senats vom 18.08.2008 [2 M 103/08 und 2 M 143/08]).
  • VG Magdeburg, 09.04.2008 - 3 B 53/08

    Stilllegung der Tongrube Vehlitz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 143/08

    Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 B 155/11

    Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen bergamtlich angedrohte

  • VG Magdeburg, 30.05.2008 - 3 B 126/08

    Maßnahmen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen in Bezug auf die Tongrube

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 382/09

    Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei Schadensersatzansprüchen

  • VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 50/08

    Bergamtlich verfügte Teilrücknahme einer Sonderbetriebsplanzulassung

  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

    Insoweit ist das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts nach Ablehnung des hiergegen gerichteten Antrags des Klägers auf Zulassung der Berufung durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2013 - OVG 2 L 20/12 - rechtskräftig.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Auch muss gerade hier damit gerechnet werden, dass die genannten Gefahren eintreten (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - und Urt. d. Senats v. 12.12.2013 - 2 L 20/12 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Auch muss gerade hier damit gerechnet werden, dass die genannten Gefahren eintreten (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - und Urt. d. Senats v. 12.12.2013 - 2 L 20/12 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12

    Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und

    Gegen dieses Urteil haben sich sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung gewandt (2 L 20/12 Z.).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren 2 L 11/12, 2 L 20/12 und 2 L 25/12 sowie auf die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Auch muss gerade hier damit gerechnet werden, dass die genannten Gefahren eintreten (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - und Urt. d. Senats v. 12.12.2013 - 2 L 20/12 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem

    Gegen dieses Urteil haben sich sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung gewandt (2 L 20/12), über den noch nicht entschieden ist.

    Ausweislich des Verwaltungsvorgangs (Beiakte "A" zu 2 L 20/12, 2 L 21/12, dort Bl.28 ff) ist in einer zweiten Ergänzung zum Vertrag über die Errichtung einer Tondichtwand vereinbart worden, dass in dem dort genannten Pauschalpreis keine Kosten für Ton oder den Transport von Ton aus der Tongrube V. enthalten sein sollen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Auch muss gerade hier damit gerechnet werden, dass die genannten Gefahren eintreten (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 - und Urt. d. Senats v. 12.12.2013 - 2 L 20/12 -).
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 8.14

    Festsetzung der Ersatzvornahme zur Durchsetzung von Anordnungen zur Sanierung der

    Soweit der Kläger sich unter Abschnitt A der Beschwerdebegründung gegen die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Unterlassungsverfügung in Ziffer 4 des Bescheids vom 3. Februar 2010 wendet, die das Oberverwaltungsgericht aus seinem Urteil im Verfahren - OVG 2 L 20/12 - übernommen hat, kann dieses Vorbringen die Zulassung grundsätzlich nicht rechtfertigen.

    Die Wirksamkeit des Grundverwaltungsakts endet indes mit der gerichtlichen Aufhebung, die der Kläger im Verfahren - OVG 2 L 20/12 - begehrt hat.

  • VGH Bayern, 20.02.2015 - 20 CS 15.56

    Einbringen von teerhaltigem Material (Straßenaufbruch) als Fundationsschicht

    Gerade, wenn Abfälle als Ersatzbaustoffe verwertet werden sollen, spricht viel dafür, dass sie dem Regime des Abfallrechts weiter unterliegen, was jedoch Maßnahmen nach anderen Gesetzen wie dem BBodSchG nicht ausschließt (OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 12.12.2013 - 2 L 20/12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr

    Gegen dieses Urteil haben sich sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung gewandt (2 L 20/12), über den noch nicht entschieden ist.
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